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- Herstellerinformationen
- Entsorgungshinweise
Produktbeschreibung
Gardena Combisystem Rollsammler mit Aluminium Teleskopstiel 90-145 cm
| Früchte und Fallobst auflesen ohne Bücken, das ist mit dem GARDENA combisystem Rollsammler ohne Anstrengung möglich. Dank der flexiblen Kunststoffstreben können Früchte verschiedener Größen von 4 bis 9 Zentimeter aufgesammelt werden. Egal ob Walnuss oder Apfel – einfach darüber rollen und schon befinden sich die am Boden liegenden Früchte im Sammelkorb. Einfache Handhabung Mit der praktischen Schaufel-Funktion kann man auch Früchte an schwer zugänglichen Stellen, z.B. nah am Baumstamm, aufsammeln. Einfaches Ausleeren Die patentierte seitliche Öffnung ermöglicht gleichzeitig das Entleeren des Rollsammlers, ohne Bücken und ohne weitere Hilfsmittel. Combisystem-Verbindung Der combisystem Rollsammler wird einfach am Stiel eingesteckt und festgeschraubt. Schon entsteht eine feste und garantiert wackelfreie Verbindung, die ein komfortables Arbeiten garantiert. Lieferumfang: Gardena Rollsammler (03108-20) Gardena Combisystem Teleskopstiel 90 - 145 cm (03719-20) Hersteller-Art: 03108-30 |
Herstellerinformationen
| Angaben zum Hersteller |
GARDENA Deutschland GmbH |
|---|---|
| Marke | Gardena |
| Hersteller-Art | 03108-30 |
| EAN | 4078500017985 |
| Handgeräte-Typ | Obstpflücker |
Entsorgungshinweise
Wo immer Sie dieses Zeichen sehen, d.h. im Handel, an einem Wertstoff- oder Recyclinghof,
können Sie sicher sein, dass man alte Elektrogeräte zurückgeben kann.
Das Elektrogesetz (ElektroG) enthält zahlreiche Anforderungen an den Umgang mit Elektro-
und Elektronikgeräten. Nachfolgend möchten wir Sie über die wichtigsten Pflichten und Rückgabemöglichkeiten informieren:
1. Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
2. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
3. Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte aus privaten Haushalten
Wenn Sie ein neues Elektro- oder Elektronikgerät bei uns kaufen, können Sie ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, bei uns unentgeltlich zurückgeben.
4. Kleine Altgeräte ohne Neukauf: Unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes können Sie kleine Altgeräte, bei denen keine äußere Abmessung größer als 25 Zentimeter ist, unentgeltlich in haushaltsüblichen Mengen an uns zurückgeben.
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